Neube­sohlung Ein zweites Leben für die geliebten Schuhe

Eine Neube­sohlung ist bei allen Schuhen der klebe­gezwickten Bauweise – also bei Schuhen aus den Bereichen MOUNTAINEERING und TREKKING – möglich. Bei dieser Art des Schuhbaus wird der Schaft des Schuhs um den Leisten gezwickt und unter hohem Druck an der Unterseite der Brandsohle verklebt. Auf diese feste Einheit wird dann die Zwischen- und Laufsohle geklebt. Klebe­gezwickte Schuhe sind äußerst robust und stabil. Da Sohle und Schaft erst durch das Ankleben der Sohle miteinander verbunden werden, lassen sich Schuhe dieser Machart wieder­be­sohlen. Dabei wird die abge­laufene Sohle komplett abge­schliffen und der Schaft bekommt eine neue Sohle aufgeklebt. Das verlängert spürbar die Lebensdauer der Schuhe und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Nach­hal­tigkeit.

Für Modelle mit GORE-TEX-Membran können wir allerdings leider keine Gewähr­leistung für die anschließende Dich­tigkeit der Schuhe über­nehmen. Zudem kann sich die Passform des Schuhs durch das komplette Entfernen und Neuauf­bringen der Sohle leicht verändern. Sollte die Origi­nalsohle nicht mehr verfügbar sein, wählen wir eine dem Modell und Einsatz­bereich passende Sohle aus. Bereits vorhandene ortho­pä­dische Verän­de­rungen an den Sohlen werden bei einer Neube­sohlung immer entfernt und können von LOWA nicht erneuert werden.

2016_Athlete testing_CoburgerHütte

„Höchste Qualität ist der Garant für echte Nach­ha­l­tigkeit. Da macht auch ein Sohlen­­wechsel wirklich Sinn.“

Ralf Dujmovits | LOWA PRO Team

Was kann an meinem Schuh repariert werden?

So funk­tio­niert’s

Erster Ansprech­partner für alle Repa­raturen innerhalb der Gewähr­leistung ist Dein LOWA-Fach­händler. Er kann mit seinem Fach­wissen am besten beur­teilen, was zu tun ist, bzw. Ob Deine Schuhe zur Reparatur oder Rekla­mation einge­schickt werden sollten. Handelt es sich um eine Rekla­mation innerhalb der Gewähr­leistung, dann bringe den Schuh zum Händler oder sende diesen zum Händler ein, wenn der Schuh online oder woanders erworben wurde (alle Händler findest Du hier). Füge dem Schuh bitte immer eine Kopie des Kauf­beleges und ein kurzes Problem­schreiben bei. Der Händler wird sich dann um den weiteren Ablauf der Rekla­mation kümmern.

Dein Schuh ist nicht mehr in der Gewähr­leistung oder Du möchtest etwas erneuern?
Dann helfen wir Dir gerne weiter!

  1. Vorbe­reitung
    Entnehme dem Schuh die Einle­gesohle und Schnür­senkel und reinige sie.

  2. Kontakt mit dem LOWA-Händler
    Bringe Deinen Schuh samt Kassenbon zum Händler zurück. Dort kannst Du mit ihm besprechen, welche Reparatur an Deinem Schuhpaar durch­geführt werden soll.

  3. Beur­teilung
    Der Händler beurteilt, ob die Schuhe an LOWA Benelux zurück­gesandt werden.

  4. Warten
    Nach der Begut­achtung der Schuhe durch LOWA Benelux erhält der Händler innerhalb von 1 – 2 Wochen eine Antwort und wird sich wieder bei Dir melden.

  5. Kontakt
    Du hast noch eine spezi­fische Frage? Dann nimm gerne über das unten­stehende Formular Kontakt mit uns auf.

Hast Du noch Fragen?

Schreibe uns eine Nachricht, wir helfen Dir gerne.

Bei Fragen zur Erhebung, Vera­r­beitung oder Nutzung Deiner perso­nen­be­zogenen Daten, bei Auskünften, Berich­tigung, Sperrung oder Löschung von Daten informiere Dich bitte in der Infor­ma­ti­ons­pflicht DSGVO. In dieser Daten­schutz­in­for­mation infor­mieren wir Dich über die wich­tigsten Aspekte der Daten­ver­a­r­beitung.
Du kannst Dein Einver­ständnis zur Daten­spei­cherung jederzeit widerrufen. Sende dazu einfach eine Mail von Deiner bei uns hinter­legten Email­adresse, Deinen Kontaktdaten und dem Betreff: „Widerruf Daten­spei­cherung“ an daten­schutz@lowa.de