Bildupdate HochzweiMedia Quartal 4 2019

Der visko­elas­tische Latex­schaum des Fußbetts Mountain Lady sorgt für einen hohen Trage­komfort und ein natür­liches Abroll­ver­halten. Der Komfort wird durch das weit­ma­schige Polyester zusätzlich unter­stützt.

Die Einle­gesohle ist für Schuhe der Kategorie MOUNTAINEERING und TREKKING geeignet (Frauen).

Gewicht: 63 g/Paar (UK 5)
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FOOTBED MOUNTAIN LADY

Tech­nische Daten

Name

FUSSBETT MOUNTAIN LADY

Arti­kel­nummer

830099 0111

Ober­ma­terial

Ca. 50%
Visko­elas­tischer Latex­schaum

Visko­elas­tischer Latex­schaum verfügt über ein spezielles Polymer, das dem Schaum ein besonderes Form­ge­dächtnis verleiht. Sobald die Körperwärme oder Druck auf den visko­elas­tischen Schaum einwirken, passt dieser sich exakt an die jeweiligen Konturen an. Dies ermöglicht eine Entlastung dank flächen­mäßiger Druck­ver­teilung.

Ca. 40%
Polyester

Polyester ist eine künstliche Plas­tikfaser, die aus Erdöl herge­stellt wird. Chemisch betrachtet handelt es sich um ein Polymer, das zu vielen verschiedenen Mate­rialien weiter­ver­a­r­beitet werden kann. Durch die chemische Flexi­bilität ist Polyester leicht, trocknet schnell, schrumpft nicht und weist höchste Reiß- und Scheu­er­fes­tigkeit auf.

Ca. 10%
Mesh

Mesh­gewebe setzt sich aus vielen kleinen Maschen, zumeist aus Polyester oder Nylon, zusammen und bildet technisch gesehen ein Gitter, das durch miteinander verbundene Fäden erzeugt wird. Durch seine besondere Vera­r­bei­tungs­technik ermöglicht das Kunst­fa­ser­textil eine besonders hohe Luft­durch­läs­sigkeit, wirkt feuch­tig­keits­re­gu­lierend und ist pfle­ge­leicht, luftig und knit­terarm.

Gewicht

63 g/Paar (UK 5)

PSA-Verordnung

Bitte beachten Sie, dass soweit beab­sichtigt ist, die erworbenen Produkte als persönliche Schutz­aus­rüstung gemäß Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) einzu­setzen, der Nutzer selbst verant­wortlich ist, die Produkte auf das Vorhan­densein einer entspre­chenden Zerti­fi­zierung zu über­prüfen (s. tech­nische Daten des Produktes). Fehlt eine zum Einsatz als persönliche Schutz­aus­rüstung im Sinne der PSA-Verordnung erfor­derliche Zerti­fi­zierung, darf das Produkt nicht als persönliche Schutz­aus­rüstung bzw. nur im privaten Bereich verwendet werden.