Verhalten unterwegs Bleibe auf den ausge­wiesenen Wegen und achte auf Beschil­de­rungen

Imagefoto mit dem RENEGADE GTX MID Ws,

Generell darf sich jeder in der Natur zum Zwecke der Erholung frei bewegen. Wichtig ist aber, auf ein paar Regeln zu achten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass Ihr ausge­wiesene Wege beachtet und Beschil­de­rungen, beispielsweise im Sinne des Tier­schutzes, respektiert. Rehkitze und andere Wildtiere liegen oftmals allein in Wiesen und werden durch rück­sichtsloses Verhalten oftmals unnö­ti­gerweise aufge­scheucht. Aus diesem Grund ist es auch sehr wichtig, dass Hunde immer an der Leine gehalten werden und nicht frei herum­laufen. Abgesehen davon gibt es auch einige Privat­grund­stücke oder Futter­wiesen sowie Nutz­flächen von Land­wir­tinnen und Land­wirten, auf denen man Akti­vitäten wie ein entspanntes Picknick unter­lassen sollte.

Achtung: Trotz des allge­meinen Betre­tungs­rechts sind Landwirte in bestimmten Monaten nicht erfreut, Spazier­gänger über ihre Felder gehen zu sehen. Denn während der soge­nannten Nutzzeit dürfen land­wirt­schaftliche Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Unter Nutzzeit versteht man bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland (also Wiesen) die Zeit des Aufwuchses. Das häufige Betreten der Wiesen durch Spazier­gänger schädigt den Aufwuchs erheblich. Gras wird in der ersten Aufwuch­sphase durch Tritt­schäden im Wachstum gehemmt. Kurz vor der Ernte kann das Gras von Spazier­gängern nieder­ge­drückt und so nicht voll­ständig abgemäht werden. Daher ist das Betreten land­wirt­schaft­licher Flächen während der Vege­ta­ti­onszeit, das heißt etwa von März bis September in jedem Fall zu vermeiden.