Unterwegs Beachtet die Vorschriften zu Speisen und Alkohol!

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Jede Hütte ist dazu verpflichtet mindestens eine warme Mahlzeit zwischen 12 Uhr mittags und 8 Uhr abends anzu­bieten. Selbst­ge­brachte Speisen dürfen in den meisten Fällen in den dafür vorge­sehenen Bereichen gegessen werden. Fragt hier zuvor die Wirtin oder den Wirt. Ausge­nommen hiervon ist mitge­brachter Alkohol. Der darf, egal wo, nicht getrunken werden.

Imagefoto mit dem INNOX EVO GTX QC JUNIOR,

„Mit­glieder von Alpen­vereinen erhalten auf Hütten ein soge­nanntes Berg­stei­geressen, das im Vergleich zur normalen Karte etwas billiger ist.“

Steffi, a daily travel mate